Die Kosten für die Tagespflege richten sich nach der Anzahl der Pflegetage und nach dem Pflegegrad. Zusätzliche Kosten sind in der Regel selbst zu tragen.

Liegt das Einkommen bzw. die Rente unterhalb der Grenze nach § 79 BSHG, besteht Anspruch auf finanzielle Hilfe durch das Sozialamt.

Bei der Kostenregelung sind die Mitarbeiterinnen gerne behilflich.